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Werben per E-Mail will gelernt sein  Meldung


Der Leitfaden vermittelt einen angenehm unjuristisch formulierten Überblick über zahlreiche Fallstricke inhaltlicher Natur und gibt Hinweise darauf, wie sich zum Beispiel Ein- und Austragungen von Adressen am bequemsten für die Empfänger und damit am wenigsten angreifbar realisieren lassen. Unzulässige Vereinfachungen finden nicht statt: So sei über das in der Praxis weithin anerkannte Verfahren Double-Opt-in "das letzte Wort noch nicht gesprochen", denn schon das Versenden einer einzigen E-Mail zu Bestätigungszwecken könnte ein Gericht als unzulässig bewerten.
Der Leitfaden vermittelt einen angenehm unjuristisch formulierten Überblick über zahlreiche Fallstricke inhaltlicher Natur und gibt Hinweise darauf, wie sich zum Beispiel Ein- und Austragungen von Adressen am bequemsten für die Empfänger und damit am wenigsten angreifbar realisieren lassen. Unzulässige Vereinfachungen finden nicht statt: So sei über das in der Praxis weithin anerkannte Verfahren Double-Opt-in "das letzte Wort noch nicht gesprochen", denn schon das Versenden einer einzigen E-Mail zu Bestätigungszwecken könnte ein Gericht als unzulässig bewerten.

Version vom 14. September 2007, 23:02 Uhr

Werben per E-Mail will gelernt sein Meldung

Der Leitfaden vermittelt einen angenehm unjuristisch formulierten Überblick über zahlreiche Fallstricke inhaltlicher Natur und gibt Hinweise darauf, wie sich zum Beispiel Ein- und Austragungen von Adressen am bequemsten für die Empfänger und damit am wenigsten angreifbar realisieren lassen. Unzulässige Vereinfachungen finden nicht statt: So sei über das in der Praxis weithin anerkannte Verfahren Double-Opt-in "das letzte Wort noch nicht gesprochen", denn schon das Versenden einer einzigen E-Mail zu Bestätigungszwecken könnte ein Gericht als unzulässig bewerten.


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