Internetrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Neben Erläuterungen zu verschiedenen EU-Richtlinien und dem Gesetzesentwurf zum deutschen Urheberrechtsgesetz sowie einem Exkurs zur Geschichte des Informationsrechts behandelt das Online-Skript auch "mögliche juristische Fallstricke" bei der Reservierung von eu.-Domains. "Auch bei diesem Update habe ich mich wieder bemüht, juristische Bandwurmsätze und Fachtermini zu vermeiden", sagt Thomas Hoeren. "Sollte hier oder dort doch das eine oder andere für Nichtjuristen unverständliche Fachwort auftauchen, hilft mit Sicherheit ein Blick bei Wikipedia", meint der Juraprofessor weiter.
Neben Erläuterungen zu verschiedenen EU-Richtlinien und dem Gesetzesentwurf zum deutschen Urheberrechtsgesetz sowie einem Exkurs zur Geschichte des Informationsrechts behandelt das Online-Skript auch "mögliche juristische Fallstricke" bei der Reservierung von eu.-Domains. "Auch bei diesem Update habe ich mich wieder bemüht, juristische Bandwurmsätze und Fachtermini zu vermeiden", sagt Thomas Hoeren. "Sollte hier oder dort doch das eine oder andere für Nichtjuristen unverständliche Fachwort auftauchen, hilft mit Sicherheit ein Blick bei Wikipedia", meint der Juraprofessor weiter.
[[Kategorie:WWW]]

Aktuelle Version vom 15. April 2008, 00:06 Uhr

Kostenloses Skript "Internetrecht"

Das kostenlos abrufbare Buch Internetrecht von Professor Thomas Hoeren steht nun in einer erweiterten Fassung zum Download bereit (PDF-Datei, 1,4 MByte). Die Erweiterung auf nunmehr 491 Seiten wurde durch eine "Fülle ergangener Urteile zum Recht der Neuen Medien" notwendig, heißt es in einer Mitteilung. Das fünfte Update berücksichtige rund neue 100 Gerichtsentscheidungen zum Domain-, Urheber- und E-Commerce-Recht. Dabei seien diverse Urteile zu den Rechten und Pflichten von Internetshop-Betreibern integriert worden.

Neben Erläuterungen zu verschiedenen EU-Richtlinien und dem Gesetzesentwurf zum deutschen Urheberrechtsgesetz sowie einem Exkurs zur Geschichte des Informationsrechts behandelt das Online-Skript auch "mögliche juristische Fallstricke" bei der Reservierung von eu.-Domains. "Auch bei diesem Update habe ich mich wieder bemüht, juristische Bandwurmsätze und Fachtermini zu vermeiden", sagt Thomas Hoeren. "Sollte hier oder dort doch das eine oder andere für Nichtjuristen unverständliche Fachwort auftauchen, hilft mit Sicherheit ein Blick bei Wikipedia", meint der Juraprofessor weiter.