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Der Leitfaden vermittelt einen angenehm unjuristisch formulierten Überblick über zahlreiche Fallstricke inhaltlicher Natur und gibt Hinweise darauf, wie sich zum Beispiel Ein- und Austragungen von Adressen am bequemsten für die Empfänger und damit am wenigsten angreifbar realisieren lassen. Unzulässige Vereinfachungen finden nicht statt: So sei über das in der Praxis weithin anerkannte Verfahren Double-Opt-in "das letzte Wort noch nicht gesprochen", denn schon das Versenden einer einzigen E-Mail zu Bestätigungszwecken könnte ein Gericht als unzulässig bewerten. | Der Leitfaden vermittelt einen angenehm unjuristisch formulierten Überblick über zahlreiche Fallstricke inhaltlicher Natur und gibt Hinweise darauf, wie sich zum Beispiel Ein- und Austragungen von Adressen am bequemsten für die Empfänger und damit am wenigsten angreifbar realisieren lassen. Unzulässige Vereinfachungen finden nicht statt: So sei über das in der Praxis weithin anerkannte Verfahren Double-Opt-in "das letzte Wort noch nicht gesprochen", denn schon das Versenden einer einzigen E-Mail zu Bestätigungszwecken könnte ein Gericht als unzulässig bewerten. |
Aktuelle Version vom 14. September 2007, 22:02 Uhr
Werben per E-Mail will gelernt sein
Der Leitfaden vermittelt einen angenehm unjuristisch formulierten Überblick über zahlreiche Fallstricke inhaltlicher Natur und gibt Hinweise darauf, wie sich zum Beispiel Ein- und Austragungen von Adressen am bequemsten für die Empfänger und damit am wenigsten angreifbar realisieren lassen. Unzulässige Vereinfachungen finden nicht statt: So sei über das in der Praxis weithin anerkannte Verfahren Double-Opt-in "das letzte Wort noch nicht gesprochen", denn schon das Versenden einer einzigen E-Mail zu Bestätigungszwecken könnte ein Gericht als unzulässig bewerten.